Unsere AGBs

Vertragspartner ist die BBS-Linker GmbH, die Leistungen anbietet und Aufträge durchführt.

Grundlage der auszuführenden Arbeiten ist die neueste Fassung der VOB/B und das „Regelwerk des Fachverbandes Beton Bohren und Sägen.“

BBS-Linker GmbH ist an seine Angebote bis zwölf Tage nach Postausgang gebunden. Angebotene Termine können aber nur bei sofortiger Annahme des Angebotes gewährleistet werden. Nur schriftliche Angebote sind verbindlich.

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Leistungs- und Zahlungsbedingungen an. Abweichung von diesen oder vom Angebot bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BBS-Linker GmbH, wie auch jede sonstige eigentliche Vertragsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen zur Auftragsdurchführung sind nur bei Zustimmung durch den örtlich zuständigen Bauleiter verbindlich.

BBS-Linker GmbH führt die Arbeiten nur nach den Angaben des Auftraggebers durch. Die Bohrpunkte sind darüber hinaus vom Auftraggeber genau einzumessen. Der Auftraggeber trägt jede Haftung für alle Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte, sowie fehlendem oder mangelhaften Einmessen ergeben.

Der Auftraggeber hat Wasser und für den Auftrag benötige Energie in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen, wobei insbesondere zu gewährleisten sind:

epfi: 1 bar an der Arbeitsstelle
Elektrische Energie: 220 Volt/16 Ampere
und 380 Volt/32 Ampere

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die BBS-Linker GmbH -Fahrzeuge freie Zufahrt unmittelbar zur Arbeitsstelle haben. Eventueller Mehraufwand für Geräte- und Maschinentransport wird gesondert berechnet. Auch die Arbeitstelle selbst ist vom Auftraggeber frei zugänglich zu machen. Sofern notwendig, ist fertiges Baugerüst zu stellen. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die Baustelle soweit wie möglich unter Verschluss gehalten wird zur Sicherung der Geräte und Einrichtungen von der BBS-Linker GmbH.

Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen (zum Beispiel: auch Sonntagsgenehmigungen, Nachtarbeit, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im Ausland etc.) einzuholen. Grenzübergangsgebühren, Zölle und sonstige bei Arbeiten im Ausland zusätzliche anfallende Abgaben, die von der BBS-Linker GmbH zu entrichten sind, hat der Auftraggeber zu erstatten.

Sofern trotz Abruf des Auftrages der Auftraggeber die Voraussetzungen gemäss Ziffer 4. bis 7. nicht geschaffen hat, ist er zur Vergütung der daraus entstehenden Mehrleistungen oder Arbeitsunterbrechungen gemäss gültiger Preisliste verpflichtet. Dies gilt auch für Verzögerungen aufgrund unzureichender oder falscher Angaben, sowie für sonstige bauseitig veranlasste Unterbrechungen, soweit diese BBS-Linker GmbH nicht in einer angemessenen Frist vorher mitgeteilt wurden. Die Kosten für die Einschaltung Dritter werden dem Auftraggeber mit 15 % Aufschlag weiterbelastet.

  1. Vertragspartner:
  2. Angebote:
  3. Annahme:
  4. Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte:
  5. Wasser und Energie:
  6. Arbeitsstelle:
  7. Genehmigungen:
  8. Mehrleistungen, Arbeitsunterbrechungen:
  9. Änderungen des AuftragsumfangesMassenminderungen, die über 20 % hinausgehen, berechtigen die BBS-Linker GmbH zu einer Anpassung der Einheitspreise. Bei Pauschalpreisvereinbarungen berechtigen Massenmehrungen um mehr als 10 % zu einer Nachforderung entsprechend den zugrundegelegten Einheitspreisen. Nachtragsarbeiten werden vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen von BBS-Linker GmbH gemäß der gültigen Preisliste abgerechnet. Ergibt sich nach Auftragsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht denen entsprechen, die den Auftragsverhandlungen zugrunde lagen, ist BBS-Linker GmbH berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Preisanpassung:Bei Aufträgen von einer Dauer über drei Monate ab Angebotsdatum und zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen oder Änderungen der Materialkosten, insbesondere für Diamantwerkzeuge, ist BBS-Linker GmbH berechtigt, 50 % der Erhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben.
  11. Abnahme:Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte unverzüglich abzuzeichnen. Andernfalls gilt die Abnahme der Leistungen als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Tagen wesentliche Mängel geltend macht.
  12. HaftungFür Schäden, die auf nachweislich schuldhaftes Verhalten von BBS-Linker GmbH-Personal oder BBS-Linker GmbH-Einrichtungen zurückzuführen sind, haftet BBS-Linker GmbH im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherungen. Eine Haftung für Wasserschäden, ist soweit gesetzlich zulässig, generell ausgeschlossen; dies auch dann, wenn das Absaugen oder die sonstige Baubeseitigung des Wassers mitangeboten wird. Höhere Gewalt, eventuell Schäden an Maschinen und Ausrüstungen sowie außergewöhnliche betriebliche Vorkommnisse berechtigen BBS-Linker GmbH zur zeitweiligen Unterbrechungen des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Dies gilt auch für zugesagte Termine, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart. Bei Terminüberschreitungen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, soweit BBS-Linker GmbH kein Verschulden nachgewiesen wird.
  13. Zahlungen:Die aufgrund der Leistungsberichte erstellten Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, rein Netto, fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet, sofern das Umsatzsteuergesetz § 13b nicht zutreffen sollte. Bei Arbeiten mit einer Auftragssumme über € 2500,00 oder solchen, die sich über einen Zeitraum größer 10 Arbeitstage erstrecken, ist BBS-Linker GmbH berechtigt, angemessene Teilrechnungen zu stellen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen und Teilrechnungen sind binnen zwölf Tagen nach Zugang incl. Mehrwertsteuer zu leisten. BBS-Linker GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von solchen Teil- bzw. Abschlagszahlungen abhängig zu machen. Werden diese auf nochmalige Mahnung hin nicht erbracht, erlischt die Leistungspflicht von BBS-Linker GmbH unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Über geleistete Arbeiten wird Schlussrechnung erteilt. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Das gleiche gilt, wenn Umstände bekannt werden, die nach Ansicht von BBS-Linker GmbH geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage zu stellen. BBS-Linker GmbH ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Verzugszinsen in Höhe von 7 % pro Monat zu berechnen.
  14. Gerichtsstand:Als Gerichtsstand ist – soweit nach § 38 ZPO zulässig – das für BBS-Linker GmbH zuständige Gericht vereinbart. Das gilt auch bei Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen. Alle In- und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand Weinheim an der Bergstraße